Sonntag der 23. März 2020.
Eine weitere Stufe der Einschränkungen wird, mittels Einigung zwischen Bund und den Ländern, in Kraft gesetzt. Das Ziel ist die Möglichkeit einer Infektion weiter zu minimieren. (#FlattenTheCurve)
Die Anzahl der Personen die sich im öffentlichen Raum bewegen dürfen sinkt ab Montag auf 2. Es ist ein Abstand von 1,5m zu Personen einzuhalten, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Bewegung an der frischen Luft bleibt weiterhin möglich!
Die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause ist weiterhin gestattet. Machen Sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch und unterstützen Sie die Betriebe in der Region!
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (z.B. Friseure) werden geschlossen.
Schulen und Kindergärten bleiben geschlossen.
Die 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) bleibt bis 19.04.2020 in Kraft. Die Ortsgemeinde Appenheim informiert in Infobrief #4 mit mehr Details.