Verlängerung!

Mittwoch der 15. April 2020.

Verlängerung! bis zum 6. Mai.

Personal in Gesundheitsämtern wird aufgestocktAbstandsregeln und Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder durch die Ordnungsämter.

Appenheim gegen Corona!

Ab dem 27.04. besteht bei Nutzung des ÖPNV und beim Einkaufen in Rheinland-Pfalz Maskenpflicht!

Einführung einer freiwilligen App zum digitalem „contact tracing“.

Anzahl der Test beständig auf hohem Niveau von 650000/Woche.

In Rheinland-Pfalz besteht ab Montag den 27. April im ÖPNV und beim Einkaufen die Pflicht zum Tragen einer Maske. Der Bund unterstützt die Länder bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung.

Für Risikogruppen (Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen) wird weiterhin Empfohlen auf jeglichen nicht notwendigen Kontakt zu verzichten.

Ab dem 4. Mai können Kinder in Abschlussklassenwahrscheinlich wieder in die Schule gehen. Für alle anderen wird es noch länger dauern. 

Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800m^2 sowie Kfz-HändlerFahrradhändler und Buchhandlungen können unabhängig der Flächen öffnenFriseurbetriebe dürfen nach dem 4. Mai unter strengen Auflagen zur Hygiene wieder öffnen.

Die Religionsausübung bleibt weiterhin auf mediale Wege beschränkt. Zusammenkünfte in KirchenMoscheenSynagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften bleiben untersagt.

Unternehmen müssen sicheres Arbeiten gewährleisten, Heimarbeit ist zu ermöglichen.

Auf private Reisen und Besuche ist bis auf weiteres ebenfalls zu verzichten. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote sind nur für nicht touristische Zwecke erlaubt.

Die 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) tritt am 20.04.2020 in Kraft hat Bestand bis einschließlich 06.05.2020.

Die Ortsgemeinde Appenheim informiert in Infobrief #5 mit mehr Details. Den vollständigen Gesetzestext gibt es hier zum Download!

3. Corona-Bekämpfungsverordnung

Sonntag der 23. März 2020.

Eine weitere Stufe der Einschränkungen wird, mittels Einigung zwischen Bund und den Ländern, in Kraft gesetzt. Das Ziel ist die Möglichkeit einer Infektion weiter zu minimieren. (#FlattenTheCurve)

Die Anzahl der Personen die sich im öffentlichen Raum bewegen dürfen sinkt ab Montag auf 2. Es ist ein Abstand von 1,5m zu Personen einzuhalten, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. 

Bewegung an der frischen Luft bleibt weiterhin möglich! 

Die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause ist weiterhin gestattet. Machen Sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch und unterstützen Sie die Betriebe in der Region!

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (z.B. Friseure) werden geschlossen.

Schulen und Kindergärten bleiben geschlossen.

Die 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) bleibt bis 19.04.2020 in Kraft. Die Ortsgemeinde Appenheim informiert in Infobrief #4 mit mehr Details.

Weitere Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz

Freitag der 20. März 2020, unsere Ministerpräsidentin, Malu Dreyer, gibt weitere Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Rheinland-Pfalz bekannt. Ihre Begründung:

 „Viele Bürger halten sich nicht an die bisherigen Maßnahmen, sie sind im öffentlichen Raum präsent und feiern Grillpartys an Mosel und Rhein sowie in den Weinbergen.“ 

Ministerpräsidentin Malu Dreyer, 20. März 2020; PK Landesregierung RLP

… daraus resultiert, Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind untersagtGastronomie wird geschlossen.

Dazu gehören auch Eisdielen, Eiscafes, etc. das war knapp vor der Ausgangssperre. Die Verwaltung von Appenheim veröffentlich einen neuen Infobrief (#3) verbunden mit einem starken Appell zu Hause zu bleiben. Eine Grafik basierend auf den Berechnungen von Prof. Dr. Robert A.J. Signer zeigt warum es so wichtig zu hause zu bleiben!

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Montag der 16. März 2020, die Bundesregierung ergreift zusammen mit den Landesregierungen weitere Maßnahmenzur Eindämmung der Corona-Pandemie. Betroffen sind unter anderem Spielplätze, private wie öffentliche VeranstaltungenSportstättenRestaurantsGutausschankVinothekenLäden jeglicher Art (es sei denn sie sind explizit ausgenommen). Die donnerstägliche Sprechstunde im Rathaus entfällt bis auf weiteres. Die Gemeinde Appenheim hat einen weiteren Infobrief an die Bürger gerichtet.

Auf Anfrage der FDP Fraktion beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Ingelheim gibt es keine gemeldeten Corona Infektionen in Appenheim und auch keine in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim (Stand 16. März 2020 10 Uhr). Im gesamten Landkreis Mainz-Bingen wurden zum Stand am 15. März in Summe 17 Fälle registriert.

Aktuelle Zahlen, leider werden diese nur bis auf die Landkreise herunter gebrochen, können unter folgenden Links abgerufen werden:

Ministerium für Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

Robert Koch Institut