Mittwoch der 15. April 2020.
Verlängerung! bis zum 6. Mai.
Personal in Gesundheitsämtern wird aufgestockt. Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder durch die Ordnungsämter.
Ab dem 27.04. besteht bei Nutzung des ÖPNV und beim Einkaufen in Rheinland-Pfalz Maskenpflicht!
Einführung einer freiwilligen App zum digitalem „contact tracing“.
Anzahl der Test beständig auf hohem Niveau von 650000/Woche.
In Rheinland-Pfalz besteht ab Montag den 27. April im ÖPNV und beim Einkaufen die Pflicht zum Tragen einer Maske. Der Bund unterstützt die Länder bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung.
Für Risikogruppen (Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen) wird weiterhin Empfohlen auf jeglichen nicht notwendigen Kontakt zu verzichten.
Ab dem 4. Mai können Kinder in Abschlussklassenwahrscheinlich wieder in die Schule gehen. Für alle anderen wird es noch länger dauern.
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800m^2 sowie Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können unabhängig der Flächen öffnen. Friseurbetriebe dürfen nach dem 4. Mai unter strengen Auflagen zur Hygiene wieder öffnen.
Die Religionsausübung bleibt weiterhin auf mediale Wege beschränkt. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften bleiben untersagt.
Unternehmen müssen sicheres Arbeiten gewährleisten, Heimarbeit ist zu ermöglichen.
Auf private Reisen und Besuche ist bis auf weiteres ebenfalls zu verzichten. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote sind nur für nicht touristische Zwecke erlaubt.
Die 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) tritt am 20.04.2020 in Kraft hat Bestand bis einschließlich 06.05.2020.
Die Ortsgemeinde Appenheim informiert in Infobrief #5 mit mehr Details. Den vollständigen Gesetzestext gibt es hier zum Download!